Kastrationshilfe für Katzenhalter

Anna Scheibe

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein die neue Katzenschutzverordnung. Für Freigängerkatzen gelten damit unter anderem Vorgaben zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2027 müssen die entsprechenden Tiere die Vorgaben erfüllen.

Wir begrüßen die neue Regelung, denn Kastration ist ein wichtiger Beitrag gegen unkontrollierte Vermehrung und damit gegen weiteres Katzenelend. Gleichzeitig wissen wir, dass die Kosten für eine Kastration für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche Belastung sein können.

Damit die Kastration nicht am Geld scheitert, startet der Tierschutz Bad Oldesloe deshalb eine einmalige Kastrationshilfe.

Unsere Kastrationshilfe

Für die Aktion stehen insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus einer zweckgebundenen Spende des Deutschen Tierschutzbundes. Damit möchten wir Menschen in unserem Einzugsgebiet unterstützen, die sich die Kastration ihrer Katze oder ihres Katers aus finanziellen Gründen derzeit nicht leisten können.

Wer kann die Kastrationshilfe beantragen?

Die Aktion richtet sich an Menschen, die

  • in unserem Einzugsgebiet wohnen,
  • finanziell bedürftig sind und dies durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen können,
  • eine unkastrierte Katze oder einen unkastrierten Kater in ihrem Haushalt haben.

Als Nachweis der Bedürftigkeit können beispielsweise ein Rentenbescheid, ein Bürgergeldbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen eingereicht werden.

Wie läuft die Kastrationshilfe ab?

Nach Prüfung deines Antrags erhältst du von uns eine schriftliche Zusage zur Übernahme der Kastrationskosten.

Bitte vereinbare erst nach unserer schriftlichen Zusage einen Termin beim Tierarzt.

Nach der Zusage suchst du dir selbst eine zugelassene Tierarztpraxis deiner Wahl und vereinbarst dort einen Termin zur Kastration. Die Kastration findet nicht im Tierheim statt.

Du kümmerst dich selbst darum, deine Katze oder deinen Kater zur Tierarztpraxis zu bringen und anschließend wieder abzuholen. Einen Fahrdienst können wir im Rahmen dieser Aktion nicht anbieten.

Bitte kläre mit der Tierarztpraxis, ob die Rechnung direkt an den Tierschutzverein Bad Oldesloe gestellt werden kann. Die Rechnung muss auf den Tierschutzverein ausgestellt und an die vereinbarte E-Mail-Adresse geschickt werden. Anschließend wird sie von uns bezahlt. Sollte die Praxis keine Rechnungsstellung an den Tierschutzverein ermöglichen, nimm bitte vor dem Termin Rücksprache mit uns auf.

Welche Kosten übernehmen wir?

Unsere Unterstützung ist ausdrücklich eine Kastrationshilfe. Wir übernehmen ausschließlich die Kosten für die Kastration.

Alle weiteren Kosten, die beim Tierarzt entstehen, müssen selbst getragen werden. Dazu gehören beispielsweise Impfungen, Medikamente, Untersuchungen, Behandlungen weiterer Erkrankungen oder Verletzungen sowie sonstige zusätzliche tierärztliche Leistungen.

Bitte besprich deshalb vor dem Termin mit der Tierarztpraxis, welche zusätzlichen Kosten gegebenenfalls entstehen können.

Was ist mit dem Chippen?

Die neue Katzenschutzverordnung sieht für Freigängerkatzen neben der Kastration auch die Kennzeichnung und Registrierung vor.

Ist deine Katze oder dein Kater noch nicht gechippt, muss das beim Kastrationstermin auf eigene Kosten erfolgen. Die Kosten für das Chippen übernehmen wir nicht.

Auch die Registrierung gehört nicht zu unserer Kostenübernahme. Die Registrierung bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX ist kostenlos möglich.

Kastration und Chippen werden in der Regel beim selben Tierarzttermin durchgeführt. Trotzdem gilt für unsere Aktion: Wir bezahlen nur die Kastration. Das Chippen, die Registrierung und alle weiteren tierärztlichen Leistungen musst du selbst bezahlen.

Wie lange läuft die Aktion?

Die Kastrationshilfe läuft bis zum 31. Dezember 2027 beziehungsweise solange die dafür vorgesehenen 5.000 Euro zur Verfügung stehen.

Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anträge. Sind die Mittel aufgebraucht, können leider keine weiteren Kastrationshilfen im Rahmen dieser Aktion bewilligt werden.

Sollte eine bereits bewilligte Kastration die zur Verfügung stehenden 5.000 Euro geringfügig überschreiten, übernimmt der Tierschutz Bad Oldesloe diese minimale Überschreitung.

Du brauchst Unterstützung?

Wenn du in unserem Einzugsgebiet wohnst, die Voraussetzungen erfüllst und dir die Kastration deiner Katze oder deines Katers momentan finanziell nicht möglich ist, schick uns einen formlosen Antrag zusammen mit deinem Nachweis über die Bedürftigkeit an info@tierschutz-badoldesloe.de.

Die Vergabe der Kastrationshilfen erfolgt nach Eingang der Anträge und solange die dafür vorgesehenen Mittel zur Verfügung stehen.

Bei Fragen zur Aktion kannst du dich ebenfalls an uns wenden. Ansprechpartnerin für die Kastrationshilfe ist unsere Katzenbeauftragte Nadine Hardt.

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