Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein die neue Katzenschutzverordnung. Sie ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz und hilft dabei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen. Denn jedes Jahr werden unzählige Katzen geboren, die ohne menschliche Versorgung oft unter Hunger, Krankheiten und Verletzungen leiden.
Die Verordnung verpflichtet künftig alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, ihre Tiere:
- kastrieren zu lassen,
- mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und
- bei TASSO oder FINDEFIX zu registrieren.
Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Werden fortpflanzungsfähige, unkastrierte Katzen aufgegriffen, können die zuständigen Behörden die Kastration anordnen. Die Kosten hierfür trägt der Halter.
Als Tierschutzverein begrüßen wir diese Verordnung ausdrücklich. Kastrierte Katzen verhindern ungewollten Nachwuchs und damit viel Leid. Eine Kennzeichnung mit Mikrochip und die anschließende Registrierung sorgen außerdem dafür, dass entlaufene oder zugelaufene Katzen schnell wieder zu ihren Familien zurückfinden können.
Unser Appell: Wenn Ihre Katze Freigang hat, lassen Sie sie rechtzeitig kastrieren, kennzeichnen und registrieren. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz und helfen mit, das Leid freilebender Katzen nachhaltig zu verringern.
Weitere Informationen zur neuen Katzenschutzverordnung gibt es hier:


